ambulante-pflege-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Pflegevertretung

Pflegevertretung - eine Möglichkeit, Angehörige zu entlasten

Wer einen Angehörigen pflegt, braucht auch Ruhepausen, "Auszeiten" in der er oder sie neue Kraft schöpfen kann! Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine Pflegevertretung von bis zu vier Wochen im Jahr: 

Diese Verhinderungspflege kann beantragt werden, wenn Ihre Pflegeperson (z. B. ein Angehöriger) Sie zwölf Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat. 

Für eine Ersatzpflege durch einen ambulanten Pflegedienst stehen Ihnen bis zu 2.418 Euro pro Jahr zu. Diese Summe gilt für alle Pflegestufen. Wird dieser Betrag nicht in Anspruch genommen, verfällt er für das jeweilige Kalenderjahr. 

Wenn Sie an dieser sinnvollen Unterstützung interessiert sind, wenden Sie sich gerne an uns. 

Wir beraten Sie unverbindlich und sind Ihnen auch beim Beantragen der Leistung bei Ihrer Pflegekasse behilflich. 

Rufen Sie uns an – Telefon 04101/50 03 190